Kosten und Kostenerstattung
Die Goldstadt Privatklinik verfügt über eine Zulassung nach § 30 Gewerbeordnung und behandelt Privatversicherte, beihilfeversicherte Patienten sowie Selbstzahler. Der private Krankenversicherungsschutz umfasst in der Regel sowohl ambulante Leistungen in der Sprechstunde als auch stationäre Behandlungen und Operationen in der Privatklinik.
Vor einer Behandlung kann ein individueller Kostenplan erstellt werden, damit die Erstattung durch die private Krankenversicherung oder Beihilfe bereits im Vorfeld geprüft werden kann. Gesetzlich krankenversicherte Patienten sowie privat Zusatzversicherte haben im Grundsatz keinen Erstattungsanspruch gegenüber ihrer Krankenkasse. Das gesamte Behandlungsspektrum der Goldstadt Privatklinik steht jedoch jedem als Selbstzahler offen. Eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse kann in bestimmten Fällen im Rahmen einer Einzelfallentscheidung erfolgen.
Viele gesetzlich krankenversicherte Patienten nutzen die Leistungen als Selbstzahler insbesondere für Vorsorgeuntersuchungen oder zur Einholung einer urologischen Zweitmeinung.
