Wissenswertes zur Kostenerstattung

Die Goldstadt Privatklinik verfügt über eine Zulassung nach §30 Gewerbeordnung und behandelt Privatversicherte, beihilfeversicherte Patienten sowie Selbstzahler. Der private Krankenversicherungsschutz deckt in der Regel auch die Behandlung in Privatkliniken ab. Dies betrifft sowohl ambulante Leistungen in der Sprechstunde als auch stationäre Leistungen bei operativen Eingriffen. Vor einer Behandlung kann ein individueller Kostenplan erstellt werden, um eine Erstattung durch die Krankenkassen im Vorfeld zu prüfen. Gesetzlich Versicherte sowie privat Zusatzversicherte haben keinen Erstattungsanspruch gegenüber ihrer Krankenkasse, sondern sind Selbstzahler. Hier kann eine Kostenerstattung im Einzelfall erfolgen.

Gesetzlich krankenversicherten Patienten steht das gesamte Behandlungsspektrum der Goldstadt Privatklinik als Selbstzahler offen. Dieses Angebot nutzen viele gesetzlich Versicherte, insbesondere für Vorsorgeuntersuchungen sowie zur Einholung einer Zweitmeinung.